Das Planungs- und Genehmigungsverfahren

Das Planungs- und Genehmigungs-
verfahren

Ein Projekt dieser Größenordnung wird in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten geprüft und ggf. genehmigt. Bei diesem Prozess haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die TöBs (Träger öffentlicher Belange – das sind z. B. das Sächsische Oberbergamt, der NABU oder die Regionalbus Leipzig GmbH) mehrfach die Möglichkeit, Einwände und Stellungnahmen abzugeben.

Die Verwaltung steuert diesen Prozess.

Hier erläutert der Werkleiter Maik Nürnberger den Ablauf des Planungsverfahrens.

Ein Projekt dieser Größenordnung wird in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten geprüft und ggf. genehmigt. Bei diesem Prozess haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die TöBs (Träger öffentlicher Belange – das sind z. B. das Sächsische Oberbergamt, der NABU oder die Regionalbus Leipzig GmbH) mehrfach die Möglichkeit, Einwände und Stellungnahmen abzugeben.

Die Verwaltung steuert diesen Prozess.

Hier erläutert der Werkleiter Maik Nürnberger den Ablauf des Planungsverfahrens.

Schritt 1

  • Erarbeitung Vorentwurf Bauleitplanung mit Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Abwägungsprozess mit Überarbeitung des Vorentwurfes

Schritt 2         

  • Erarbeitung Entwurf Bauleitplanung mit Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Abwägung

Schritt 3

  • Erarbeitung der endgültigen Planfassung (Satzungsfassung)

  • Satzungsbeschluss

  • BImSchG-Genehmigungsverfahren

Schritt 4

  • Bearbeitung Genehmigungsplanung

  • Einreichung der Unterlagen
    mit anschließender Öffentlichkeitsbeteiligung

Schritt 5

  • Umsetzung nach Projektfreigabe

Bei allen Schritten gilt:

Es ist selbstverständlich, dass eine mögliche Erweiterung des Werks streng nach den geltenden Regeln und unter Einhaltung aller Auflagen und Grenzwerte erfolgt.

Über dieses formale Verfahren hinaus bekennt sich Julius Schulte GmbH & Co.KG in Trebsen zu einer transparenten Informationspolitik und zur Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger – über das vorgeschriebene Maß hinaus. Näheres dazu finden Sie hier:

Bei allen Schritten gilt:

Es ist selbstverständlich, dass eine mögliche Erweiterung des Werks streng nach den geltenden Regeln und unter Einhaltung aller Auflagen und Grenzwerte erfolgt.

Über dieses formale Verfahren hinaus bekennt sich Julius Schulte GmbH & Co.KG in Trebsen zu einer transparenten Informationspolitik und zur Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger – über das vorgeschriebene Maß hinaus. Näheres dazu finden Sie hier:

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