Faktencheck – Argumente

Der Entwurf des BImSchG-Genehmigungsantrags wurde bei der Landesdirektion eingereicht, die ihn zunächst auf Vollständigkeit geprüft hat. Daraus resultiert eine Anzahl von Nachforderungen. Diese werden von uns jetzt bearbeitet. Wir gehen davon aus, dass die überarbeiteten und ergänzten Antragsunterlagen im November 2024 der zuständigen Behörde, der Landesdirektion Leipzig, übergeben werden können.

Dann erfolgen eine erneute Prüfung der Unterlagen und die Vorbereitung der Auslegung. Wir gehen davon aus, dass diese Phase im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein wird. Danach werden die Unterlagen durch die Behörde öffentlich ausgelegt.

Keine. Trotz der laufenden Klageverfahren können die BImSchG-Genehmigungen für die Erweiterung des Werks durch die Landesdirektion erteilt werden.

Das Biogas – genauer Biomethan – entsteht als Nebenprodukt bei der Abwasserbehandlung in unserem Produktionsprozess. Wir speisen diese Energie in das Trebsener Erdgasnetz aus.

Allein im Jahr 2023 waren das 20.667.676,30 Kilowattstunden Biomethan.

Dieses Biogas entsteht im Verlauf des Anaerob-Prozesses in der ersten Stufe der Abwasserreinigung. Für seine Herstellung werden also keine Ackerflächen für den Anbau von Pflanzen oder Stoffe aus der Massentierhaltung genutzt.

Angenommen ein Einfamilienhaus benötigt pro Jahr 22.500 kWh Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser – dann können mit der von uns im vergangenen Jahr ins Netz eingespeisten Energiemenge knapp 900 Häuser ein Jahr lang versorgt werden.

Trotz der gegenwärtigen, vielfältigen Krisen (Klimawandel, Corona, Ukraine, …)  halten wir an unserem Projekt der Werkserweiterung fest.

Aber die Entwicklungen fordern uns alle heraus. Wir erleben allgemeine Umbrüche und Preisanstiege an den Märkten – maßgeblich auch im Energiesektor. Klar ist, dass die Gesamtsituation absehbar nicht einfacher werden wird.

Das bisherige Energiekonzept müssen wir deshalb hinterfragen und ggf. erweitern – dafür wird jeder Stein umgedreht.

Ausführlich dazu im Newsletter „PlanungsWerkstatt“ aus dem Mai 2022.

Die Papierfabrik Julius Schulte in Trebsen leistet einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Der Newsletter Nr. 1 greift die Thematik mit ausführlichen Informationen auf. Hier können Sie ihn herunterladen: PlanungsWerkstatt

JST Planunterlagen und Beschlussvorlagen

Seit dem Ende der Auslegungsfrist am 7. Januar bis Mitte Februar 2021 wurden die Hinweise und Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen geprüft, abgewogen und – wo immer möglich und sinnvoll – in die Planungen einbezogen.

Das Ergebnis ist auf über 1.600 Seiten Papier, in 30 Gutachten und 6 Aktenordnern, zusammengefasst und an die Stadt übergeben worden.

Zurzeit sind bei JST 118 Personen festangestellt. Dazu kommen 11 Auszubildende, 6 geringfügig Beschäftigte, mehrere Studenten und Leiharbeiter. Außerdem arbeiten Monteure temporär im Werk.

Wir würden weiter an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und sehen die Gefahr, den Standort jedenfalls mittelfristig dauerhaft schließen zu müssen.

Die bisher entstandenen Planungskosten müssten durch die Stadt Trebsen ersetzt werden.

• Beauftragung der Bauleitplanung mit allen bisher geführten Arbeiten
• Beauftragung von Studien mit verschiedenen potentiellen Lieferanten
• Beginn der Basis-Planung mit einem Hauptlieferanten
• Beauftragung aller Gutachten und Kartierungen
• Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit mit diversen Kommunikations-angeboten
• Beauftragung für diverse Planungsleistungen in der Peripherie

Wir sind ein Teil von Trebsen und zwar als Arbeitgeber von über 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum großen Teil aus Trebsen und der Region kommen. Nach der Erweiterung könnten bis zu 140 zusätzliche Arbeitsplätze hinzukommen.

Wir beschäftigen Menschen, bieten Perspektiven, Ausbildungsplätze und sorgen dafür, dass der ländliche Raum wettbewerbsfähig bleibt. Wir zahlen zuverlässig Steuern dort, wo wir produzieren. Als Auftraggeber für ortsansässige Unternehmen und Handwerker setzen wir weitere wichtige Impulse. Außerdem fördern wir die Kreislaufwirtschaft und tragen maßgeblich zur Recyclingquote in unserer Region bei. Unsere Biogaseinspeisung liefert heute schon einen guten Beitrag dazu, fossile Brennstoffe zu ergänzen. Dieser Effekt würde nochmals deutlich steigen.

Darüber hinaus engagieren wir uns in der Region. Wir unterstützen den Kindergarten, den Fußballverein, die freiwillige Feuerwehr und arbeiten mit dem Blindenhilfswerk zusammen. Wir sind folglich vor Ort fest verwurzelt und setzen die in Trebsen gewachsene Tradition in einer für die Stadt und die Region förderlichen Weise fort.

Fazit

Die geplante Werkserweiterung ist gut fürs Unternehmen, gut für Trebsen und gut für die Region.

Ja!

Unsere Marktstudien zeigen ein klares Zeitfenster für die Erweiterungsinvestition.

Die Inbetriebnahme der neuen Anlage muss 2025/26 zwingend erfolgen.

Dafür müssen möglichst zeitnah alle, dafür relevanten, offenen Fragen beantwortet werden. Das setzt voraus, dass wir wissen, wie die Anlage schlussendlich aussehen muss und welche Investitionskosten damit verbunden sind.

Im Wesentlichen geht das alles aus den Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz hervor. Diese Genehmigungen sind für die Errichtung und den späteren Betrieb erforderlich. Die Voraussetzungen dafür, die Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne 9 und 10, hat die Stadt Trebsen im Frühjahr 2022 geschaffen. Damit steht fest, unter welchen Rahmenbedingungen weiter geplant werden kann.

Fazit

Die Investition folgt einem engen Zeitplan. Deshalb ist es wichtig, dass der nächste große Schritt – die Einreichung der Anträge nach Bundes-Immissionsschutzgesetz („BImSchG-Antrag“) – im ersten Halbjahr 2024 erfolgt.

Der Bedarf an Verpackungsmitteln aus Wellpappe steigt ständig. Dafür gibt mehrere Gründe. Die Fertigungstiefe in der Industrie allgemein nimmt ab, damit steigt das Transportaufkommen für Zulieferteile. Außerdem führt der Wunsch nach nachhaltigen Lösungen dazu, dass Verpackungsmittel aus Wellpappe andere Verpackungsarten zunehmend verdrängen. Der allgemeine Ansatz, ressourcenschonende und energieoptimierte Lösungen zu finden, führt zusätzlich dazu, dass immer mehr Anwendungen für altpapierbasierte Wellpappen erschlossen werden (allgemeiner Trend hin zur Kreislaufwirtschaft). Unsere Kunden und unsere Wettbewerber stellen sich darauf ein und modernisieren ihre Anlagen ständig.

Auf diese Marktentwicklungen müssen auch wir uns einstellen und rechtzeitig reagieren.

Die vorhandene Papiermaschine verliert zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit und wir laufen Gefahr, die Papierproduktion in Trebsen stilllegen zu müssen falls uns keine Erweiterung gelingt. Ob das in 5 oder erst in 10 Jahren der Fall sein wird, weiß heute noch niemand. Dass es aber so kommt, ist sehr wahrscheinlich. Die neue Anlage würde unseren Marktzutritt weiter garantieren und durch die höhere Produktionsmenge am Standort auch die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Papiermaschine durch die Fixkostenkompensation wieder steigern. Außerdem würde es uns gelingen, einen größeren Kundenkreis zu erschließen, den Marktzutritt zu erweitern und neue Produkte zu entwickeln.

Fazit

Wenn wir nicht investieren, machen es Andere. Nur mit einer neuen Papiermaschine erhalten wir die Zukunftsfähigkeit und können den Standort sichern.

Der Rohstoff „Altpapier“ für die Papierfabrik in Trebsen wird von Anbietern aus einem Umkreis von ca. 150 bis 200 km um den Standort Trebsen beschafft.

Die polizeilichen Kennzeichen der LKW geben – ebenso wie das Fabrikat der LKW – keinen Hinweis auf den Herkunftsort der Ladung.

Die Papierfabrik Julius Schulte in Trebsen entnimmt heute und in Zukunft kein Grundwasser. Für Produktionszwecke wird ausschließlich das Wasser der Mulde genutzt, das nach Gebrauch gereinigt in die Mulde zurückgeleitet wird. Dies wird auch nach einer Erweiterung so bleiben.

Fazit
Zusätzliche Brunnen für die Papierproduktion: Stimmt nicht!

Die Fabriken, die für diese Annahme immer wieder als Beleg herangezogen werden, unterscheiden sich in zwei Punkten wesentlich von der Planung in Trebsen:

In diesen „Vergleichswerken“ werden ganz andere Papierprodukte als in Trebsen hergestellt. Andere Produkte führen aber zu anderen Produktionsanlagen und damit zu anders dimensionierten Gebäuden.

Die Planungen in Trebsen sind nicht mit Papierfabriken „auf der grünen Wiese“ zu vergleichen. Bei Produktionsanlagen außerhalb von Ortschaften gelten wesentlich geringere Anforderungen, was Abstandsreglungen, Verschattung oder Lärm-Emissionen angeht. Produktionsanlagen außerhalb von Ortschaften wirken auch deshalb massiver, weil dort nicht in dem Umfang auf vorhandene schutzbedürftige Bebauung Rücksicht zu nehmen ist, wie es am Standort Trebsen erforderlich ist.
Durch die Nutzung bereits vorhandener Betriebsflächen muss keine externe neue Fläche bebaut werden.

Fazit
Optischer Vergleich mit anderen Fabriken: Nur Vergleichbares vergleichen!

Dazu wurde ein zusätzliches Gutachten in Auftrag gegeben. Ausgehend von Verkehrszählungen und Hochrechnungen wird die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Industriegebietsstraße/Pauschwitzer Straße bewertet. Dann werden verkehrssichere Lösungen gesucht und umgesetzt.

Fazit
Verkehr: Gefahr für Fußgänger und Kinder – lösbar!

Die angesetzten Verkehrszahlen für das Planungsverfahren enthalten einen Sicherheitspuffer. Dafür wird für jeden LKW eine Leerfahrt angenommen. Das ist aber in der Realität bereits heute nicht so. Im Sinne der Senkung des CO2-Ausstoßes und der innerbetrieblichen Optimierung wird ein immer größer werdender Anteil der LKWs, die beladen zum Werk kommen, dieses auch wieder beladen verlassen. Dennoch bleiben wir bei der Prognose, damit in jedem Fall nicht zu wenige LKW in die Gutachten einfließen.

Die weitere Planung wird aufzeigen, ob und welche Schallschutz-Maßnahmen erforderlich sind und welche Auswirkungen in puncto Lufthygiene zu erwarten sind. Geltende Grenzwerte werden auf jeden Fall eingehalten.

Fazit
Verkehr: Mehr Lärm und steigende Emission – Grenzwerte werden unbedingt eingehalten!

Das Gelände ist bereits planungsrechtlich erschlossen. Es gibt einen gültigen Bebauungsplan, der die Fläche als Industriegebiet ausweist. Dieses Industriegebiet ist an die zukünftigen Anforderungen anzupassen.

Das geplante Sondergebiet soll die Unterbringung von Stellplätzen für LKW und Nebenfunktionen (Wiegung, Pförtnergebäude mit WC, Ausgleichsmaßnahmen etc.) ermöglichen. Dafür sind eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und eine Umweltprüfung erforderlich. Dadurch sollen auch die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme durch die Nutzung und Aktivierung bereits rechtlich gesicherter Flächen und die Berücksichtigung der ökologischen, umwelt-, natur- und artenschutzfachlichen Belange sichergestellt werden.

Innerhalb der Fläche soll eine zulässige Versiegelung von 82 % ermöglicht werden, das entspricht in etwa der heutigen Festsetzung. Die weitere Detailplanung wird zeigen, inwieweit diese Grundflächenzahl zukünftig auch genutzt werden muss.

Südlich angrenzend wird das Plangebiet vergrößert, um eine externe Ausgleichsfläche von etwa 6.200 m² rechtlich sichern zu können, die vollständig unversiegelt bleibt. Außerdem werden die bestehenden Bäume erhalten und um mindestens 10 weitere Bäume ergänzt. Zusätzlich soll eine 5 m breite Feldhecke mit zusätzlichen Bäumen entstehen (weitere 1.630 m², die nicht versiegelt werden).

Fazit
Flächenversiegelung: Unzulässige Versiegelung – Stimmt nicht!

Die im Vorentwurf ausgewiesene abgestufte Nutzung soll aufzeigen, dass die Grundcharakteristik des Gebiets erhalten bleibt. Die Gebietsabstufung wurde auch von den Trägern der öffentlichen Belange als gangbarer Weg eingestuft. Es wird dadurch keine höheren Grenzwerte geben. Die Immissionsorte liegen nicht auf dem Gelände der Papierfabrik und bleiben davon unberührt.

Dennoch werden andere Möglichkeiten für die Gestaltung der Anlage in Abhängigkeit von den innerbetrieblichen Prozessabläufen geprüft. Den aktuellen Stand der Planungen zeigt das Bild auf der Startseite. Es gilt, Schallschutz, Baukosten und Effizienz miteinander abzuwägen. Sofern die weitere Planung eine Alternative erkennen lässt, wird diese im Entwurf dargestellt. In jedem Fall ist es sinnvoll, dass der Rohstoffplatz innerhalb des Geländes und durch die neuen Gebäude zur Straße hin abgeschottet platziert werden muss.

Fazit
Mischgebiet erhalten: Planung als Vorwand, Lärmemissionen steigern zu dürfen – Stimmt nicht!

Unsere Planungen und Überlegungen wurden bereits mehrfach dem Stadtrat, dem gewählten Gremium zur Vertretung der Bevölkerung der Stadt, und auch den während der Stadtratssitzungen anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. In den kommenden Prüfungs- und Genehmigungsschritten haben die Bürgerinnen und Bürger an mehreren Punkten die Möglichkeit, ihre Hinweise und Einwände vorzutragen. Aktuell werden rund 180 Stellungnahmen zum Vorentwurf für die Bauleitplanung bearbeitet und fließen in die weitere Planung ein.

Darüber hinaus haben wir eine Kommunikationsstrategie verabschiedet. Im Kern steht unser Versprechen, auch unter Pandemiebedingungen aktiv mit Informationen und Dialogangeboten auf die Bürgerinnen und Bürgern zuzugehen.

Fazit
Heimlichkeit und Intransparenz – Stimmt nicht!

Die LKW-Situation ist nicht in unserem Sinn und wird im Zuge einer Werkserweiterung grundsätzlich neu geordnet. Wir sind aber für die Regelung des Verkehrs und die Beschilderung im öffentlichen Straßenraum nicht zuständig und können hier nicht selbst aktiv werden. Dennoch haben wir bereits vier Maßnahmen angestoßen:

+ Wir haben Google angesprochen, damit die Routenführung (NAVI) zum Werk über die Industriegebietsstraße angepasst wird.
+ Wir haben die Stadt Trebsen gebeten, ein eingeschränktes LKW-Verbot für die Bahnhofstraße zu erlassen.
+ Beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr haben wir beantragt, die Beschilderung zum Werk über die Industriegebietsstraße zu verbessern. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt.
+ Die Nutzung der PKW-Einfahrt „Tor 2“ durch LKWs soll unterbunden werden. Dazu wird in Kürze eine Höhenbegrenzung installiert, die eine LKW-Einfahrt unmöglich macht.

Fazit
LKWs in der Stadt: Julius Schulte Trebsen GmbH & Co.KG sucht gemeinsam mit den zuständigen Behörden nach konkreten Lösungen.

Alle denkbaren Möglichkeiten der Nutzung von Teilen des Altwerkes scheitern an den bestehenden Durchführungsverboten (Überschwemmungsgebiet), den erwarteten Hürden durch den bestehenden Denkmalschutz und die abgesetzte Lage.

Fazit
Nutzung des Altwerkes: Nicht möglich.

Der Papiermarkt befindet sich in ständiger Entwicklung. Größere Papiermaschinen erhöhen die Effizienz und senken die Kosten. Wir müssen diesem Trend begegnen und uns weiterentwickeln.  Nur mit einer Investition in eine zweite, größere Papiermaschine können wir wettbewerbsfähig bleiben und den Standort Trebsen sichern.

Fazit
Nur mit einer zweiten Papiermaschine bleibt der Standort mittelfristig wettbewerbsfähig.

Eine Verlagerung des An- und Abtransportes von der Straße auf die Schiene würde dazu führen, dass eine neue Lärmquelle in weite Teile von Trebsen getragen würde und dort ein deutlich größerer Kreis von Bürgerinnen und Bürgern betroffen wäre.

Außerdem gibt es keine sinnvoll nutzbaren Direktverbindungen Schiene/Schiene von unseren Rohstofflieferanten zu uns und von uns zu unseren Kunden.

Fazit
Schiene statt Straße – Nicht sinnvoll!

Unser Erscheinungsbild wird auch durch das Gelände der ehemaligen Zellstofffabrik geprägt, die neben unserem Betriebsgelände liegt, sich aber nicht in unserem Eigentum befindet. Zudem stehen einige aktuell sichtbare Gebäude unter Denkmalschutz oder konnten aus artenschutzrechtlichen Gründen bisher nicht abgerissen werden.

Im Zuge der Werkserweiterung planen wir eine Neuordnung des Geländes. Die Gebäude, die auf unserem Gelände abgerissen werden sollen, werden bereits seit knapp einem Jahr ökologisch begutachtet. Daraus ergeben sich Ausgleichsmaßnahmen, die wir umsetzen werden (z. B. Brutkästen).

Bereits heute fließen die sehr strengen Auflagen des Brandschutzversicherers in unsere Planungen ein. Die Altpapierplätze werden durch sehr hohe Brandwände in viele kleine Bereiche unterteilt und wir prüfen den Einsatz von sogenannten Löschmonitoren. Das sind automatische Löschtürme, die per Infrarot-Kamera gesteuert werden und Löschwasser in großen Mengen auswerfen.

Im unwahrscheinlichen Fall, dass es zu einem Feuer kommt, ist es zudem normale Praxis, dass andere Wehren aus der Umgebung (z. B. Grimma) die Trebsener Feuerwehr unterstützen.

A) Warum hat JST dieses Projekt durchführen lassen?

Die mögliche Werkserweiterung von JST ist eine große Investition, die schon in der Planungsphase erhebliche Mittel erfordert. Deshalb ist es für JST wichtig zu wissen, wie die Meinung, die Erwartungen und Wünsche der Bevölkerung am Standort – nicht nur Einzelner – in Bezug auf das Unternehmen und das Projekt tatsächlich sind. Diese Informationen bilden auch die Grundlage für die projektbegleitenden Informations- und Partizipationsmaßnahmen.

B) „Die Befragten wussten ja gar nicht, worum es geht – sie wurden nicht über das Projekt und seine Nachteile aufgeklärt, bevor sie befragt wurden.“

Es zählt zu den Prinzipien der empirischen Sozialforschung, dass den Befragten nichts „in den Mund gelegt“, sondern sie bei ihrem jeweiligen Wissens- und Meinungsstand zu den Vor- wie Nachteilen des Projekts abgeholt werden sollen. Dass sowohl das Unternehmen als auch die Erweiterungspläne der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung bekannt sind, zeigen die Antworten auf die entsprechende Frage.

C) „Warum wurde die Frage nach der Bedeutung der Industriearbeitsplätze in die Untersuchung aufgenommen?“

Diese Frage gibt Aufschluss über die Meinung, die die Befragten über die Zukunft des Standorts Trebsen haben: liegt sie – zum Beispiel – im touristischen Bereich, im Dienstleistungssektor oder als „Schlafstadt im Grünen“ am Rande von Leipzig? Die Untersuchung gibt zur Meinung der Bevölkerung eine klare Antwort: Industrie ist nicht nur „abstrakt“ und „allgemein“ wichtig, sondern auch in und für Trebsen direkt und unmittelbar.

D) „Warum wurde in das Untersuchungsgebiet auch die Region einbezogen?“

JST ist ein regionaler Industrieleuchtturm mit Bedeutung über die Stadtgrenze von Trebsen hinaus. Außerdem kommt ein bedeutender Teil der Belegschaft aus der Region.

E) „Können 500 Befragte überhaupt ein repräsentatives Ergebnis liefern?“

In der empirischen Sozialforschung gilt „lieber 500 Personen methodisch korrekt als 5.000 methodisch unsauber befragen“. Aus diesem Grund wurde die Befragung von einem ADM-Institut durchgeführt. Die in diesem Verband organisierten Institute garantieren höchste Methoden- (aber auch Datenschutz-)Kompetenz (hier nachzulesen: https://www.adm-ev.de). Weitere Methoden-Hinweise finden Sie am Ende der Studie.